LEGAL UND AUS ERSTER HAND

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzgebung

Gesetzlich geregelt wird der Einsatz des Betreuungspersonals auf Grundlage der europäischen Dienstleistungsfreiheit und der sich darauf stützenden Verordnung Nr. 883/2004 des europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 29.04.2004. Sie schließen mit uns einen Dienstleistungsvertrag ab und wir entsenden die Betreuungskraft zu Ihnen unter Beachtung der EU-Entsende-Richtlinien und des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG).

In dem Vertrag zwischen Ihnen und uns werden der Inhalt (Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft), Ort und Zeit der zu erbringenden Leistung festgelegt.

Zu beachten ist außerdem, dass das Weisungsrecht bei uns als Entsendungsunternehmen und Arbeitgeber liegt. Bei gewünschter bzw. benötigter Änderung der vertraglichen Vereinbarungen bezüglich z.B. der Leistung oder der Arbeitszeit kontaktieren Sie uns. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach einer für Sie zufriedenstellenden Lösung und nehmen notwendige Veränderungen vor und halten diese vertraglich fest.

Aktuelle Lage

Es gibt in Deutschland derzeit über 4 Millionen pflegebedürftige Menschen, die rund um die Uhr auf Hilfe und Unterstützung in ihrem Alltag angewiesen sind. Vielerorts schaffen es die Angehörigen nicht, für die Betreuung der Bedürftigen zu sorgen und auch die Versorgung eines ambulanten Pflegedienstes reicht nicht aus. Gerne werden osteuropäische Betreuungskräfte mit der so genannten 24h-Pflege bzw. 24h-Betreuung beauftragt, weil sie sich einen guten Ruf in der Branche erarbeitet haben und sich mit Zuwendung um die Pflegebedürftigen kümmern. Die Verpflichtung einer Betreuungskraft aus dem Ausland bedarf jedoch eines großen organisatorischen Aufwands und Kenntnis der rechtlichen Regularien.

Legal und aus
erster Hand

Tägliche
Betreuungszeit

LightCare hilft
von A bis Z

LightCare hilft Ihnen dabei, garantiert legal und seriös polnische Betreuungskräfte zu organisieren und in Ihrem Haushalt einzusetzen. Wir sind keine Vermittlungsagentur – unsere Betreuungskräfte werden direkt bei uns beschäftigt und wir entrichten alle Steuern und anderweitige Sozialversicherungsbeiträge. Die Betreuungskräfte sind selbstverständlich krankenversichert und werden unter Berücksichtigung des aktuell geltenden Mindestlohns vergütet.

Selbstverständlich arbeiten unsere Betreuungskräfte keine 24 Stunden am Tag. Durch die Anwesenheit im Haushalt des Pflegebedürftigen stehen sie jedoch in Notfällen rund um die Uhr zur Verfügung. Bei der Arbeitszeitgestaltung hat das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Bestand. Demzufolge beträgt die Arbeitszeit/Werktag 8, in Einzelfällen 10 Stunden. Die Mindestruhezeit von ununterbrochen 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Wiederaufnahme ist einzuhalten.

Wie Sie sehen, gibt es eine Menge an gesetzlichen Regelungen, die mit dem Einsatz einer Betreuungskraft zusammenhängen und die es zu beachten gibt. Bei LightCare kennen wir uns als Profis damit aus und bieten Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket an. Sie melden bei uns den Bedarf an Betreuungskraft für Sie oder Ihre Angehörigen und wir kümmern uns um den Rest und bis zum Vertragsabschluss sogar absolut kostenfrei. Wir erheben keine Vermittlungsgebühren und bleiben Ihr zuverlässiger Ansprechpartner während der gesamten Betreuungszeit.

Darauf sollten Sie achten!

Vertrauen Sie auf die Expertise von LightCare!
100% legal, garantiert!