Wir sind ein Direktanbieter vom Betreuungspersonal und keine Vermittlungsagentur, dadurch können wir Ihnen
konkurrenzfähige Preise anbieten. Davon profitieren auch unsere Mitarbeiter/-innen, die wir fair vergüten und Ihre Arbeit sowie den täglichen Einsatz zu schätzen wissen.
Die monatlichen Kosten für eine polnische Betreuungskraft mit belegter Erfahrung betragen bei LightCare ab ……/Tag.
Der Preis richtet sich nach Deutschkenntnissen der Betreuerin und Betreuungsaufwand bzw. Pflegegrad der zu betreuenden Person und Anforderungen an die Fähigkeiten z.B. Führerschein. Den genauen Preis erfahren Sie im Rahmen der individuellen Beratung mit unseren Mitarbeitern.
Die für Sie tatsächlich zu tragenden Kosten einer ambulanten Betreuungskraft fallen dennoch grundsätzlich deutlich niedriger aus. Sie sind ebenfalls deutlich niedriger als die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim. Dort kann der Aufenthalt mehrere Tausend Euro pro Monat betragen und über die Pflegesachleistungen wird nur ca. ein Drittel der Kosten gedeckt. Im Gegensatz dazu können Sie für die Betreuungshilfe zu Hause bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, die Ihren Eigenanteil bis fast auf die Hälfte der Gesamtkosten reduzieren und damit die Inanspruchnahme unserer Leistungen für Sie finanzierbar machen.
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Leistungen aus der Verhinderungspflege mit denen aus der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Zusätzlich zum Leistungsbetrag der Verhinderungspflege können maximal 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr (201,5 Euro/ Monat) für die Verhinderungspflege. Dieser kommt besonders den Berechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege gebrauchen und die in dieser Zeit jedoch nicht in einer vollstationären Einrichtung für Kurzzeitpflege verbleiben möchten.

Nach § 35a des Einkommenssteuergesetzes gibt es die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Pflege- und Betreuungsleistungen steuerlich abzusetzen. Bis zu 4.000 Euro/ Jahr (333,33 Euro/ Monat) lassen sich hiermit erzielen. Damit Sie dies in Anspruch nehmen können, müssen die erbrachten Leistungen allerdings als haushaltsnahe Dienstleistungen definiert werden, eine Bestätigung der Pflegebedürftigkeit wird jedoch nicht verlangt.
Unter Einbezug der möglichen Leistungen der Pflegeversicherung und der maximalen Steuervorteile ergeben sich für Sie folgende Kosten:
2400 €
2400 €
2400 €
2400 €
2400 €
Pflegegeld
Pflegegrad 1
0 €
Pflegegrad 2
332 €
Pflegegrad 3
572 €
Pflegegrad 4
764 €
Pflegegrad 5
946 €
Verhinderungs-Pflegegeld
Verhinderungs-Pflegegeld
201 €
333 €
201 €
333 €
201 €
333 €
201 €
333 €
201 €
333 €
Gesamtkosten
1865 €
1533 €
1293 €
1101 €
919 €
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