WAS KOSTEN EINE BETREUUNGSKRAFT

Kostenaufstellung

Was kostet eine Betreuungskraft, wenn Sie diese bei LightCare in Anspruch nehmen?

Die monatlichen Kosten für eine Betreuungskraft können sehr unterschiedlich ausfallen und beinhalten manchmal noch nicht alle für das Engagement der Pflegeperson anfallenden Gebühren. Vielerorts werden diese Kosten Ihnen zusätzlich berechnet und belasten Ihr Budget.

Volle Kostentransparenz

Wir bei LightCare machen das unkompliziert und unbürokratisch. Volle Kostentransparenz vom ersten Tag an bedeutet für Sie:

WARUM UNSERE BETREUUNGSKRAFT?

Unsere Preise

Unsere
Preise

Wir sind ein Direktanbieter vom Betreuungspersonal und keine Vermittlungsagentur, dadurch können wir Ihnen

konkurrenzfähige Preise anbieten. Davon profitieren auch unsere Mitarbeiter/-innen, die wir fair vergüten und Ihre Arbeit sowie den täglichen Einsatz zu schätzen wissen.

Die monatliche Kosten

Die monatlichen Kosten für eine polnische Betreuungskraft mit belegter Erfahrung betragen bei LightCare ab ……/Tag.

Der Preis richtet sich nach Deutschkenntnissen der Betreuerin und Betreuungsaufwand bzw. Pflegegrad der zu betreuenden Person und Anforderungen an die Fähigkeiten z.B. Führerschein. Den genauen Preis erfahren Sie im Rahmen der individuellen Beratung mit unseren Mitarbeitern.

Betreuungshilfe zu Hause

Die für Sie tatsächlich zu tragenden Kosten einer ambulanten Betreuungskraft fallen dennoch grundsätzlich deutlich niedriger aus. Sie sind ebenfalls deutlich niedriger als die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim. Dort kann der Aufenthalt mehrere Tausend Euro pro Monat betragen und über die Pflegesachleistungen wird nur ca. ein Drittel der Kosten gedeckt. Im Gegensatz dazu können Sie für die Betreuungshilfe zu Hause bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung beantragen, die Ihren Eigenanteil bis fast auf die Hälfte der Gesamtkosten reduzieren und damit die Inanspruchnahme unserer Leistungen für Sie finanzierbar machen.

Eine Übersicht der möglichen Leistungen, die Sie für die häusliche Betreuung bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen können, finden Sie nachstehend:

Pflegegeld

Das Pflegegeld stellt eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung dar. Diese steht zu, wenn die Pflege selbst organisiert wird – zum Beispiel, wenn sie durch Familienmitglieder erfolgt. Das Pflegegeld wird in diesem Fall nicht direkt an die Pflegeperson gezahlt, sondern an die Pflegebedürftige oder den Pflegebedürftigen. Diese/-r verfügt über das Geld und kann es als finanzielle Anerkennung an pflegende Angehörige weiterreichen. Die Betragshöhe des Pflegegeldes richtet sich nach Pflegegrad.

Pflegebedürftigkeit in Graden

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

max. Leistungen/ Monat (ab dem 01.07.2021)

-

332 €

572 €

764 €

946 €

Diese finanzielle Leistung wird von der Pflegekasse an die Betroffenen überwiesen und diese können über das Pflegegeld frei verfügen, um zum Beispiel dieses regelmäßig an die sie betreuenden Personen als Anerkennung weiterzugeben. Es ist allerdings manchmal sinnvoll, die Inanspruchnahme vom Pflegegeld mit dem Bezug von ambulanter Pflegesachleistung zu kombinieren.

Verhinderungspflege

(Urlaubs-/Krankheitsvertretung)

Die Pflegeversicherung deckt die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege ab, wenn die private Pflegeperson sich im Urlaub befindet oder wegen einer Krankheit oder aus anderen Gründen zeitweise sich um die pflegebedürftige Person nicht kümmern kann. Dies ist für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr möglich. Diese sogenannte Verhinderungspflege steht zu, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingegliedert ist.

Dieser Pflegeersatzdienst kann von privaten Personen oder Einrichtungen getätigt werden, die nicht als offizieller Pflegedienst anerkannt wurden, somit bedenkenlos auch von einer polnischen Betreuungskraft.

Die Leistung beträgt bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr, wenn die Verhinderungspflege von Personen geleistet wird, die nicht mit der zu betreuenden Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind und nicht mit ihr in einer Hausgemeinschaft leben

Pflegebedürftigkeit in Graden

1

2-5

max. Leistungen / Kalenderjahr

-

1612 € für Kosten einer notwendigen Ersatzpflege bis zu 6 Wochen

Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, Leistungen aus der Verhinderungspflege mit denen aus der Kurzzeitpflege zu kombinieren. Zusätzlich zum Leistungsbetrag der Verhinderungspflege können maximal 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege (bis zu 806 Euro im Kalenderjahr) für die Verhinderungspflege genutzt werden. Somit ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr (201,5 Euro/ Monat) für die Verhinderungspflege. Dieser kommt besonders den Berechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege gebrauchen und die in dieser Zeit jedoch nicht in einer vollstationären Einrichtung für Kurzzeitpflege verbleiben möchten.

Steuervorteile

Nach § 35a des Einkommenssteuergesetzes gibt es die Möglichkeit, bis zu 20 Prozent der Pflege- und Betreuungsleistungen steuerlich abzusetzen. Bis zu 4.000 Euro/ Jahr (333,33 Euro/ Monat) lassen sich hiermit erzielen. Damit Sie dies in Anspruch nehmen können, müssen die erbrachten Leistungen allerdings als haushaltsnahe Dienstleistungen definiert werden, eine Bestätigung der Pflegebedürftigkeit wird jedoch nicht verlangt.

Beispielrechnung

Unter Einbezug der möglichen Leistungen der Pflegeversicherung und der maximalen Steuervorteile ergeben sich für Sie folgende Kosten:

Kosten der Betreuungskraft / Monat

Betreuungskraft mit Grundkenntnissen der deutschen Sprache

2400 €

2400 €

2400 €

2400 €

2400 €

mögliche max. Zuschüsse / Monat

Pflegegeld

Pflegegrad 1

0 €

Pflegegrad 2

332 €

Pflegegrad 3

572 €

Pflegegrad 4

764 €

Pflegegrad 5

946 €

Verhinderungs-Pflegegeld

Verhinderungs-Pflegegeld

201 €

333 €

201 €

333 €

201 €

333 €

201 €

333 €

201 €

333 €

tatsächlich anfallende Kosten/ Monat

Gesamtkosten

1865 €

1533 €

1293 €

1101 €

919 €

Die präsentierte Kostenaufstellung soll für Sie allerdings nur als Anhaltspunkt dienen. Die tatsächlichen Kosten, Zuschüsse und mögliche Vorteile steuerlicher Natur können individuell stark variieren. Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Beispiele nur der Vergleichbarkeit dienen und im Einzelfall die Kosten höher oder geringer ausfallen können. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre Pflegeversicherung und befragen Sie Ihren Steuerberater, bzw. informieren Sie sich beim zuständigen Finanzamt.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesgesundheits-ministeriums www.bundesgesundheitsministerium.de. Informationen zu Möglichkeiten der Förderung und Kombination der Pflegeleistungen finden Sie im Pflegeleistungs-Helfer unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/pflegeleistungs-helfer.html.